GEMA – Das System

Das „System GEMA“

Ein Versuch, das „System GEMA“ knapp und möglichst allgemeinverständlich darzustellen.
Die Zahlen stammen aus dem Jahresbericht der GEMA 2008; mit „GEMA-Satzung“ ist die Fassung vom 24./25. Juni 2008 gemeint (diese beiden Dokumente sowie den Berechtigungsvertrag kann man von der GEMA-Page downloaden).

1.) Wer ist eigentlich „GEMA-Mitglied“?

Es gibt innerhalb der GEMA drei „Klassen“ von Mitgliedern:
GEMA-Mitglieder insgesamt am 31.12.2008 (Jahresbericht S. 30): 63.752
1. Klasse„: ordentliche (Anzahl 2008: 3251; also ca. 5% aller Mitglieder)
Nur die ordentlichen Mitglieder sind „im Sinne des Vereinsrechtes“ echte Mitglieder!
2. Klasse„: außerordentliche (Anzahl 2008: 6.478; also ca. 10 % aller Mitglieder)
Sie sind lt. Gema-Satzung „keine Mitglieder im Sinne des Vereinsrechtes“! (GEMA-Satzung § 6 Punkt 2.)
3. Klasse„: angeschlossene (Anzahl 2008: 54.023, also ca. 85% aller Mitglieder)
Auch sie sind „keine Mitglieder im Sinne des Vereinsrechtes“!

2.) Wie wird man Mitglied?

Angeschlossenes Mitglied („3. Klasse„) kann jeder werden, der den Berechtigungsvertrag mit der GEMA unterschreibt. Die meisten der angeschlossenen Mitglieder dürften übersehen haben, dass sie „im Sinne des Vereinsrechtes“ gar keine Mitglieder sind.
Außerordentliches Mitglied („2. Klasse„) kann man werden, wenn man in einer der durch die GEMA vertretenen Berufsgruppen (Komponisten, Textdichter, Verleger) sein berufliches Können beweist. Dies ist nicht besonders schwierig, für „Komponisten“ reichen ein paar eingereichte Eigenkompositionen.
Wenn man abgelehnt wird, kann man vor das Schiedsgericht der GEMA ziehen.
Wie gesagt: auch die außerordentlichen Mitglieder sind „im Sinne des Vereinsrechtes“ gar keine Mitglieder.

Ordentliches Mitglied (1. Klasse) kann man werden, wenn

  • man mindestens 5 Jahre lang außerordentliches Mitglied war
  • in mindestens 5 aufeinanderfolgenden Jahren lt. GEMA-Satzung mindestens 30.000,- Euro an GEMA-Tantiemen bekommen hat (also im Durchschnitt ca. 6.000,- Euro Tantiemen im Jahr), wobei die Tantiemen in keinem dieser 5 Jahre weniger als 1800,- Euro betragen haben dürfen.
3.) Wer bekommt wie viel Tantiemen?

(Jahresbericht S. 32)
2008 bekamen die Ordentlichen Mitglieder (ca. 5% der Gesamtmitgliedschaft) 64,71 % der Tantiemen Außerordentlichen Mitglieder (ca. 10% der Gesamtmitgliedschaft) 5,77 % der Tantiemen Angeschlossenen Mitglieder (ca. 85 % der Gesamtmitgliedschaft) 22,19 % der Tantiemen Sowie die Rechtsnachfolger 7,33 %.

4.) Die Mitgliederversammlung – Stimmrechte

Die jährliche stattfindende Mitgliederversammlung ist in zwei getrennte Versammlungen unterteilt: eine für die angeschlossenen und außerordentlichen Mitglieder (3. und 2. Klasse), und eine für die ordentlichen Mitglieder (1. Klasse).
Die angeschlossenen und außerordentlichen Mitglieder können alle 3 Jahre auf ihrer Versammlung 34 Delegierte für die ordentliche Mitgliederversammlung wählen.

Zu der eigentlichen Mitgliederversammlung (ordentliche Mitglieder, 1. Klasse) haben die angeschlossenen und außerordentlichen Mitglieder (3. und 2. Klasse) jedoch keinen Zutritt.
Die ordentlichen Mitglieder haben in der Mitgliederversammlung aktives und passives Wahlrecht, jedes ordentliche Mitglied hat 1 Stimme.

ALSO:

Ordentliche Mitglieder machen ca. 5% der Gesamtmitglieder aus, haben aber in der Mitgliederversammlung jeder eine Stimme (=3251 Stimmen).
Außerordentliche und angeschlossene Mitglieder machen zusammen ca. 95% der Mitglieder aus, haben aber in der Mitgliederversammlung zusammen nur die 34 Stimmen der von ihnen gewählten Delegierten.

DAS HEISST:

Die ordentlichen Mitglieder können in der Mitgliederversammlung völlig nach eigenem Gutdünken festlegen, nach welchem Verfahren die Tantiemen ausgeschüttet werden (oder Verträge formuliert werden, oder welche allgemeine Richtung die GEMA verfolgt… ), da den 3251 Stimmen der ordentlichen Mitglieder nur die Stimmen der 34 gewählten Delegierten der angeschlossenen und außerordentlichen Mitglieder gegenüber stehen.

Indem die ordentlichen Mitglieder die Tantiemenausschüttung regeln, regeln sie damit implizit auch den Zugang zur Gruppe der ordentlichen Mitglieder: wenn es aufgrund der Ausschüttungspraxis kaum ein außerordentliches Mitglied schafft, in 5 Jahren die geforderten 30.000,- Euro an GEMA-Tantiemen vorzuweisen, bleibt die Gruppe der ordentlichen Mitglieder unter sich.

Damit ist klar, dass es illusorisch ist zu erwarten oder zu hoffen, dass die GEMA sich von innen heraus reformiert. Für die 5% ordentlichen Mitglieder ist das bestehende System ein gutes Geschäft. (Wenn auch seit der Einführung des „Pro-Verfahrens“ 1998/99 für einige nicht mehr ganz so gut wie vorher.) Sie profitieren von den Sozialleistungen der „GEMA-Sozialkasse“ (v.a. Rentenansprüche). Warum sollten sie dieses System von sich aus ändern? Die Hand, die einen füttert, beißt man nicht.

5.) Wie wehrt sich die GEMA gegen „Abweichler“ in den eigenen Reihen?

(Zitat aus der GEMA-Satzung, § 8, Punkt 2.)

„2. Mit dem Antrag, als ordentliches Mitglied aufgenommen zu werden, muss der Antragsteller ausdrücklich erklären,
a) dass er die Satzung und den Verteilungsplan anerkennt,
b) dass er alles tun werde, um die Erreichung des satzungsgemäßen Zwecks des Vereins herbeizuführen und alles unterlassen werde, was der Erreichung dieses Zwecks abträglich sein könnte“ und…

(Zitat aus dem Berechtigungsvertrag, § 9, Punkt 4.)

„Eine Beendigung der Mitgliedschaft kann erfolgen…
§ 9
4. Durch Ausschluss, der erfolgen kann, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein solcher Grund liegt vor,
wenn das Mitglied vorsätzlich oder grob fahrlässig gegen die Satzung, den Verteilungsplan, den Berechtigungsvertrag,
das Vereinsinteresse oder das Urheberrecht verstoßen hat.“

DAS HEISST:

Für den Fall, dass doch ein ordentliches Mitglied es wagen sollte, die GEMA ernsthaft zu kritisieren, gibt es die zitierten Ausschluss-Klauseln. De facto werden wahrscheinlich außerordentliche Mitglieder, die als „kritisch“ bekannt sind (durch Äußerungen, Anträge, Briefwechsel) wenig Chancen haben, in den Kreis der ordentlichen Mitglieder aufgenommen zu werden.

6.) Wie kommt man aus der GEMA wieder raus?

(Zitat aus dem Berechtigungsvertrag der GEMA, § 10:)

„Der Vertrag wird mit Wirkung vom ………………. zunächst für die Dauer von sechs Jahren geschlossen. Falls der Vertrag nicht ein Jahr vor Ablauf schriftlich gekündigt wird, verlängert er sich jeweils um sechs Jahre.“

DAS HEISST:

„Einfach kündigen“ ist schwierig – man muss evtl. jahrelange Wartezeiten in Kauf nehmen.
Alle Versuche, dies zu ändern, wurden bislang von der GEMA blockiert, die sich auf den Standpunkt stellt: „Vertrag ist Vertrag“.

7.) Die Aufsichtsbehörden

Die direkte Aufsicht über die GEMA liegt beim Deutschen Patent- und Markenamt, das seinerseits wieder dem Justizministerium untersteht. Bislang haben sich beide Aufsichtsbehörden mit Kritik eher zurückgehalten. Eine der deutlichsten öffentlich
zugänglichen kritischen Äußerungen (auf der Webpage der Initiatorin der Petition, Monika Bestle) ist folgende:

24. Juni 2008 

Aus der Rede der Bundesministerin der Justiz Brigitte Zypries, MdB, bei der Jahreshauptversammlung der GEMA am 25. Juni 2008 in Berlin

Es gilt das gesprochene Wort!

„Was nun das Thema Transparenz angeht, so ist die Sache etwas anders. Mich erreichen viele kritische Schreiben von Mitgliedern und Nutzern der GEMA. Oft werden die Verteilungspläne, Tarife und Formulare der GEMA als unverständlich kritisiert. Auch das Auftreten und der Umgangston mancher Außendienstmitarbeiter erregt Kritik. Offenbarer weckt die GEMA manchmal den Eindruck, die Nutzer von Musik seinen sozusagen ihre „natürlichen Feinde“. Ich meine, sie sind genau das Gegenteil. Sie sind ihre Kunden und so sollten sie auch behandelt werden.

Ich habe diese Kritik schon mit Ihnen, lieber Herr Dr. Heker, persönlich erörtert und ich weiß, dass Sie einen Kulturwandel angestoßen haben. Ich kann Sie nur ermutigen, hier weiterzuarbeiten. Gerade die GEMA sollte wissen: Der Ton macht die Musik. Wenn die GEMA an einem harmonischen Auftreten in der Öffentlichkeit interessiert ist, dann muss sie hier weiter an sich arbeiten. Dabei haben Sie meine volle Unterstützung.“ (Link: derzeit inaktiv)

Wie man den vielen Erfahrungsberichten von „kleinen“ Veranstaltern und Musikern (sowohl GEMA-Mitglieder als auch Nicht-Mitglieder) entnehmen kann, die beispielsweise auf der Webpage der Initiatorin der Petition (Monika Bestle, www.kult-werk.de) oder im Petitionsforum selber zu finden sind, hat sich seitdem nicht viel zum Positiven verändert.

Quelle: Wir-wollen-live-musik | Stand 18.07.2009

Über das System GEMA und die jüngst abgehaltenen
Workshops für Mitglieder (von Wieland Harms)

(Wieland Harms: Jahrgang 1968, seit 20 Jahren GEMA-Mitglied, ist Gitarrist, Komponist und Autor verschiedener Gitarren- Lehrbücher (Musikverlage Hans Gerig), 1987 & 1990 erhielt er den 1. Preis beim Nachwuchswettbewerb „Jugend Jazzt“, seither zahlreiche CD- und Buchveröffentlichungen. Derzeit ist er Lehrer für (E-)Gitarre und stellvertretender
Schulleiter der Schule für Musik Theater & Tanz (SMTT), Sindelfingen und leitet das Wieland Harms Trio.)

Nachdem die GEMA zuletzt versuchte, sich durch einen gründlichen Internet-
Relaunch einen zeitgemäßen und sympathischen Anstrich zu verleihen, folgt nun offensichtlich der zweite Teil der „Charmeoffensive“, die GEMA-Workshops „Wissen“.
Mit den Workshops wendet sich die GEMA nun an ihre eigenen, durch Punktesysteme, Verteilungsschlüssel und statistische Hochrechnungen zwischenzeitlich hoffnungslos überforderten Mitglieder. Als Dozent der Veranstaltungen tritt Dr. Jürgen Brandhorst der Chef des GEMA-Musikdienstes in Erscheinung. Versiert referiert er über Musikprogramme, Datenverarbeitung, Wahrscheinlichkeitsrechnung, Bewertungen und Punktierungen mit denen die GEMA angeblich eine (sach-)gerechte Verteilung der eingenommen Gelder gewährleisten möchte.

Die Dreiklassengesellschaft der GEMA

Die Wahrheit sieht anders aus: Die GEMA ist (und das ist das Grundproblem) als Dreiklassengesellschaft organisiert. Die Struktur ähnelt der alten preußischen Dreiklassengesellschaft mit ihrem Zensuswahlrecht. Es gibt ca. 51.000 so genannte „angeschlossene Mitglieder“, ca. 6000 „außerordentliche“ und lediglich ca. 3000 „ordentliche Mitglieder“ (Stand: 2003). Nur diese letzteren, also nur ca. 5 % der Mitglieder bestimmen, wo es langgeht. Sie entscheiden über den Verteilungsplan, kein Wunder, dass 90 % der ausgeschütteten Gelder auch ihnen zugute kommen. Unterscheidung von E- und U-Musik Ausgeklügelte Punktesysteme sowie eine anachronistische Unterscheidung zwischen E- und U-Musik mit unterschiedlichen Bewertungen sorgen für teilweise groteske Verzerrungen. In der Regel wird beispielsweise ein Popstück (und sollte es noch so hochkarätig sein) eine Punktezahl von 12 bekommen, da es eine Spieldauer unter 5 Minuten hat, ein E-Musikwerk (und sollte es noch so verschroben sein) kann bei einer Dauer von mindestens 60 Minuten dagegen schon eine Punktezahl von 2400 also dem 200fachen (!!!) erhalten.

Bewertungen und Punktierungen

Zuständig für die Einstufung eines Musikwerkes ist der in München ansässige Musikdienst
der GEMA. Die dort beschäftigten Musikwissenschaftler haben die undankbare Aufgabe, auf Antrag des Komponisten das Genre seines Werkes sowie seinen „künstlerischen Wert“ zu messen und dafür eine Punktezahl zu vergeben. Die GEMA setzt auf diese Weise die falschen Anreize: Komponisten versuchen aufgrund dieses Systems u. a., ihre Werke nach E-Musik einstufen zu lassen oder als „U-Musikwerke von überdurchschnittlich hohem künstlerischen Wert“, manchmal werden gleich ganze Werke verlängert oder Stimmen hinzugefügt, um in den Genuss einer höheren Wertung zu kommen. Vor diesem Hintergrund wirkt die Aussage von Dr. Jürgen Brandhorst während der Veranstaltung, die GEMA messe nicht die Qualität eines Werkes, völlig unverständlich. Wozu steht der Begriff „künstlerische Qualität“ im Verteilungsplan und was versucht die GEMA zu messen, wenn nicht Qualität und wofür bitte gibt es unterschiedliche Punktierungen? Damit nicht genug, es gibt sogar noch Bewertungen der „künstlerischen Persönlichkeit“. Diese wird wiederum nach den zuvor zugewiesenen Geldbeträgen ermittelt. Welch eine Perversion! Ebenso wird auch nur derjenige ordentliches Mitglied, der über einen bestimmten Zeitraum überdurchschnittliche Einnahmen nachweisen kann (Ausnahme: Er wird durch den Vorstand kooptiert). – Eben ganz so, wie in Preußen, wo auch die Steuerklasse für die Zuordnung zu einer Wahlrechtsklasse entscheidend war.

Wahrscheinlichkeitsrechnung als Grundlage für die Verteilung

Nicht nur durch Punktesysteme werden Ergebnisse in die gewünschte Richtung manipuliert. Mit dem neuen Hochrechnungsverfahren PRO soll angeblich dem Umstand Rechnung getragen werden, dass Künstler, die ihre eigenen Stücke spielen, diese meist melden, während andere die Bögen nur ungern oder gar nicht erst ausfüllen. Eine Argumentation, die zunächst einmal einleuchtet. Allerdings wirft das die Frage auf: Warum treibt die GEMA die Musikprogramme nicht mit der gleichen Intensität (z. B. durch Androhung von Strafgeldern) ein, wie ihre Gebühren? Ist die GEMA womöglich gar nicht an wirklich allen Daten interessiert? Statt einer konsequenten Erhebung wird stattdessen auf Statistik und Wahrscheinlichkeitsrechnung mit all ihren möglichen (und vielleicht sogar erwünschten?) Verzerrungen gesetzt. 

Ungerechtigkeit mit System

Mit den GEMA-Strukturen ist es wie mit dem deutschen Steuersystem: das System begünstigt diejenigen, die sich auf seiner Klaviatur in diesem Fall dem GEMA-Verteilungsplan mit seinen Einstufungen und Punktierungen am besten auskennen und mit legalen oder sogar illegalen Tricks das meiste herausholen. Für die GEMA gilt daher auch das gleiche, was für das Steuerrecht unablässig konstatiert wird: einfacher wäre gerechter! Aber das wollen naturgemäß die Nutznießer des derzeitigen Systems nicht. Zu dumm, dass nun die jüngsten Bemühungen, sich nach außen offen und sympathisch zu geben, ausgerechnet noch durch eine Tarifauseinandersetzung mit den Beschäftigten konterkariert werden, die eine Gehaltskürzung durch den Vorstand (nachdem er sich selbst 15-prozent Gehaltssteigerung genehmigte) nicht einfach klaglos hinnehmen wollen.

Das GEMA-Monopol

Die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte), ist wahrscheinlich eine der letzten immer noch nach Art mittelalterlicher Zünfte organisierter Standesorganisationen. Zusammen mit den Ärztekammern ist sie wahrscheinlich sogar die einzige, die für ihre Mitglieder (in ihrem Fall die Komponisten, Textdichter und Musikverlage) ein Inkasso betreibt. Diese Funktion, die die GEMA kraft Gesetzes quasi monopolartig ausübt, verleiht ihr eine ungeheure und aufgrund ihrer eigenen undemokratischen Struktur letztlich nicht legitimierte Macht. Es ist schon allein unter kartellrechtlichen Gesichtspunkten fraglich, ob die monopolartige Stellung der GEMA überhaupt Bestand haben darf.

Die GEMA im Internetzeitalter

Es ist sehr zweifelhaft, ob die GEMA in Zeiten von Internet und Globalisierung mit ihrer
anachronistischen und undemokratischen Struktur überleben kann. Es wird also Zeit, dass sich die GEMA endlich von innen heraus demokratisiert und das „Kastensystem“ unter ihren Mitgliedern auflöst. Sollte der GEMA die Kraft dazu fehlen, wird der Druck dazu eines Tages sicher von außen kommen. Da eine Änderung der überkommenen Strukturen vor allem jungen und nicht etablierten Künstlern nützen würde, wäre eine solche Neuordnung auch eine aktive Nachwuchsförderung und würde den jungen kreativen Kräften nützen. Eine Verteilung ohne komplizierte Punktesysteme wäre ein Segen für die wirklich Kreativen, deren Gestaltungswillen sich nicht in erster Linie auf die GEMA-Verteilung erstreckt. Ist hier vielleicht der Grund für die jüngsten Publicity-Aktionen zu suchen? Versucht nun eine Phalanx aus Nutznießern des derzeitigen Systems, mit ein bisschen Imagepolitur sein Pfründe zu retten?

(Die „Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte“ kurz GEMA, rechtsfähig aufgrund staatlicher Verleihung (§ 22 BGB), ist für das Inkasso und die Verteilung von mehr als 850 Mio. € Einnahmen aus Aufführungs- und Vervielfältigungsrechten zuständig. Die Gebühren für Aufführungen sind gestaffelt. Beim Abspielen von CDs im Speisesaal eines Gastwirtes mit 100 qm wird eine Monatspauschale von ca. 20€ fällig, ein Rock Event im Sportstadion kann für eine Einzelveranstaltung dagegen leicht schon 100.000 € kosten. Auch für Geräte und Medien, die das private Kopieren ermöglichen, muss eine pauschale Abgabe seitens der Hersteller entrichtet werden. Die Einnahmen gehen an Mitglieder aus den drei unterschiedlichen Berufsgruppen Komponisten, Textdichter und Musikverlage.)

Quelle:  IKID | Stand: 2003

GEMA – Benutzer Anleitung und viele weitere Links

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Link: Streit mit der GEMA?

Link: Ziel der GEMA?

Link: Ist die GEMA überflüssig?

Link: Unstimmigkeiten zwischen GEMA und Musiknutzern?

Link: GEMA Benutzeranleitung als PDF

Link: Einigung über Tarife im Veranstaltungsbereich erziehlt

Link: Vergütungsfreie Veranstaltungen (nach §52 UrhG)

Link: Wie die GEMA ihre Mitglieder ausbeutet und diskriminiert

Link: Wikipedia „GEMA“

Link: DJing stirbt aus