Titel:

Öffentliche Zustellung - Polizeipräsidium der Länder Berlin/Brandenburg sowie Behörden wie Ordnungsamt etc.

Beschreibung:

[OLG Frankfurt] betr. [POLIZEI®] Beschl. v. 03.01.2020 – 2 Ss-OWi 963/18 – OLG Frankfurt – Die POLIZEI® ist ein privates Dienstleistungsunternehmen. Das [OLG Frankfurt] urteilte mit dem o.g. Verfahren [03_01_2020-2 Ss-OWi 963/18], daß es einen Schutz vor privaten Dienstleistungsunternehmen wie der [POLIZEI®] wegen Mangel an hoheitlichen Befugnissen gibt. Die den [Polizeibehörden] zugewiesenen Verpflichtungen der Überwachung des ruhenden Verkehrs und die Ahndung von Verstößen sind hoheitliche Aufgaben. Polizeipräsidium des Landes Brandenburg D-U-N-S® Nummer: 33-124-5477. Diese können also aufgrund fehlender Ermächtigungsgrundlage nicht durchgeführt werden. Ebenso ist die Bestellung von Privatpersonen nach [Paragraph 99 HSOG] zu Hilfspolizisten gesetzeswidrig. Der Dienstleister [POLIZEI®], der ebenso mit einer D-U-N-S® Nummer als privates Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist, täuscht den Schein einer Rechtsstaatlichkeit vor. [03_01_2020-2 Ss-OWi 963/18] DANKE - 25 Downloads

Schlagworte:

Öffentliche Beschwerde - Diebstahl von Stiftung Eigentum Urkunde(n)

Dateityp:

pdf

Dateigröße:

34492.6 KiB

Dateiname:

NEU-EHRENHAFTE VORLAGE DER DOKUMENTE.pdf

Erstellt am:

2022-06-26 11:20:22

Veröffentlicht am:

2023-06-19 11:37:37

Veröffentlicht von:

Freeman12

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